AGB
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Zollabfertigungs-, Zollvertretungs- und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen der SEREDA GmbH (nachfolgend „Zollagentur“) und ihren Auftraggebern.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Zollagentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Die Leistungen erfolgen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2. Vertragsgegenstand
(1) Die Zollagentur erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
-
Erstellung von Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen
-
Zollvertretung gemäß Art. 18 Zollkodex der Union (UZK)
-
Erstellung von Versandverfahren (z. B. T1 / NCTS)
-
Kommunikation mit Zoll- und sonstigen Behörden
-
ergänzende zollnahe Dienstleistungen
(2) Die Zollagentur schuldet keine Rechts- oder Steuerberatung.
3. Zollvertretung – Direkte Vertretung gemäß Art. 18 UZK
(1) Die Zollagentur handelt ausschließlich in direkter Vertretung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers gemäß Art. 18 i. V. m. Art. 5 Nr. 6 UZK.
(2) Voraussetzung für jede Tätigkeit ist eine schriftlich erteilte Zollvollmacht, insbesondere gemäß den Formularen:
-
Einfuhrvollmacht
-
Ausfuhrvollmacht
-
Auftrag / Vollmacht für Versandverfahren (T1)
Diese bilden einen integralen Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
4. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande durch:
-
Unterzeichnung der jeweiligen Zollvollmacht durch den Auftraggeber oder
-
schriftliche Einzelbeauftragung (E-Mail ausreichend) unter Bezugnahme auf diese AGB.
(2) Mit Unterzeichnung der Zollvollmacht gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
5. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für:
-
Vollständigkeit, Richtigkeit und Echtheit aller Angaben und Unterlagen
-
korrekte Warenbeschreibung, Zolltarifnummern, Zollwertangaben
-
Einhaltung aller außenwirtschafts-, exportkontroll- und sanktionsrechtlichen Vorschriften
(2) Liegen keine Zolltarifnummern vor, ist die Zollagentur berechtigt, diese anhand der vorliegenden Informationen zu ermitteln, ohne Gewähr für deren Richtigkeit.
(3) Der Auftraggeber trägt sämtliche zoll-, steuer- und abgabenrechtlichen Konsequenzen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben.
6. Haftung
(1) Die Zollagentur haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Keine Haftung besteht insbesondere für:
-
Verspätungen durch Behörden
-
nachträgliche Beanstandungen der Zollbehörden
-
finanzielle Nachteile infolge unrichtiger Angaben des Auftraggebers
(4) Die Haftungsregelungen der ADSp 2017 gelten ergänzend.
7. Vergütung und Auslagen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Preisliste oder dem individuellen Angebot.
(2) Die Zollagentur ist berechtigt, Auslagen, Abgaben und Gebühren vorzustrecken. Diese sind vom Auftraggeber unverzüglich zu erstatten.
(3) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
8. Einbeziehung der ADSp
(1) Für alle Leistungen gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017), soweit diese den zollrechtlichen Charakter der Tätigkeit nicht widersprechen.
(2) Die ADSp können jederzeit angefordert oder online eingesehen werden.
9. Untervollmacht
Die Zollagentur ist berechtigt, Untervollmacht an Dritte (z. B. Korrespondenten, IT-Dienstleister, Partner) zu erteilen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß DSGVO und der Datenschutzerklärung der Zollagentur.
11. Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Zollagentur.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.